FSJ und BFD von A-Z
Die Rahmenbedingungen für Freiwillige im FSJ und BFD unterscheiden sich kaum voneinander. Unterschiede (z.B. bezüglich des Alters und der Stundenzahl) haben wir deutlich gemacht.
Alter
Das FSJ eignet sich für alle, die ihre Vollschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Den Bundesfreiwilligendienst (BFD) können Männer und Frauen jeden Alters absolvieren. Sie müssen nur ihre Vollschulpflicht erfüllt haben.
Anfangszeit
Die Freiwilligendienste beginnen in der Regel am 1. Sptember eines jeden Jahres. Viele Träger ermöglichen aber auch einen Einstieg zu einem anderen Zeitpunkt.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beläuft sich in der Regel auf 38,5 Stunden wöchentlich. Manche Träger verlangen eine flexible Anpassung an die entsprechenden Arbeitsfelder, die Wochenend-, Nacht- oder Spätdienste erfordern.
Freiwillige über 27 Jahren können am BFD auch in Teilzeit mit mindestens 20 Stunden teilnehmen.
Ausbildungsplatz
Das Freiwillige Soziale Jahr und der BFD gelten nicht als Ausbildung. Die Dienste können aber die Bewerbungschancen erheblich verbessern, oftmals werden sie auch als Vorpraktikum anerkannt und bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt.
Arbeitslosengeld II
ALGII-Empfänger können grundsätzlich am BFD und FSJ teilnehmen. Während eines BFDs sind ALG II – Bezieher nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Ein Anteil des Taschengeldes in Höhe von 60,- Euro wird nicht als Einnahme berücksichtigt. Außerdem kann ein volljähriger Hilfebedürftiger einen Beitrag von 30,- Euro monatlich als Beitrag zur privaten Versicherung absetzen.
Bewerbung
Die Bewerbungsverfahren und Fristen der jeweiligen Anbieter unterscheiden sich oft erheblich voneinander. Sie können direkt beim Träger erfragt werden.
Dauer
Das FSJ und der BFD dauern in der Regel 12, mindestens jedoch 6 und höchstens 18 Monate. Unter besonderen Voraussetzungen ist auch ein Einsatz von bis zu 24 Monaten möglich. Ein FSJ im Ausland kann nicht verlängert werden, es dauert höchstens 12 Monate.
Fahrtkosten
Freiwillige erhalten einen Ausweis, der sie – wie auch ein Schüler- oder Ausbildungsnachweis – zu ermäßigten Fahrtkosten berechtigt.
Fachhochschulreife
Manche Bundesländer erkennen das FSJ in Verbindung mit dem vollendeten 12. Schuljahr als Fachhochschulreife an.
Finanzielle Leistungen
Freiwillige erhalten von der Einsatzstelle Verpflegung, Fahrtkosten und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld. Manche Einrichtungen stellen eine Unterkunft. Die genauen Bedingungen können direkt beim Anbieter erfragt werden.
Krankenversicherung
Freiwillige werden während ihres Dienstes vom DRK kranken-, renten- und unfallversichert.
Kindergeld
Während des FSJ bleibt der Kindergeldanspruch bestehen.
Auch während des BFD bleibt der Kindergeldanspruch seit 2011 für Freiwillige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen.
Pädagogische Begleitung & Seminare
Freiwilligen stehen nicht nur die qualifizierten Mitarbeiter der Einsatzstellen mit Rat und Tat zur Seite. Auch das DRK berät seine Helfer in allen Belangen rund um die Arbeit. Die Freiwilligendienste werden außerdem von pädagogischen Seminaren und Workshops begleitet, die in der Regel 25 Tage umfassen. Für über 27-jährige gibt es abweichende Regelungen, die am besten direkt beim Träger erfragt werden. Die Seminare vermitteln Kenntnisse über das Einsatzfeld, sie führen generell in den Freiwilligendienst beim DKR ein und geben einen Überblick über die Rotkreuzbewegung und das humanitäre Völkerrecht. Zudem können die Teilnehmer sich auch eigene Themen erarbeiten, die sie persönlich interessieren. Und nicht zuletzt bieten die Workshops die Möglichkeit, andere Freiwillige kennenzulernen und sich mit ihnen über die Praxiserfahrungen auszutauschen.
Für manche Einsatzbereiche werden unsere Freiwilligen auch durch speziell zugeschnittene Zusatzseminare geschult. Hierzu gehören z.B.: Gruppenleiterlehrgänge, Fahrtrainings und die Ausbildung zum Rettungshelfer – Qualifikationen die auch nach dem Freiwilligendienst die Vita bereichern und Berufschancen erhöhen.
Praktikum
Das FSJ wird auf einige sozialpflegerische und pädagogische Ausbildungen als Vorpraktikum angerechnet. Ob und in welchem Umfang dies auch für den BFD gilt, kann bei der Ausbildungsstätte erfragt werden.
Sozialversicherung
Für die Dauer des Einsatzes werden Freiwillige von uns gesetzlich kranken,- sozial- und rentenversichert.
Studienplatz
Wer ein FSJ abgeleistet hat, darf grundsätzlich bei der Studienplatzvergabe nicht benachteiligt werden. Im Gegenteil: Wer sich auf einen zu Beginn oder während des FSJ zugewiesenen Studienplatz erneut bewerben möchte, der hat Vorrang vor allen übrigen Bewerbern. Das FSJ kann auch als Wartezeit geltend gemacht werden und in manchen Fällen wird es als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt. Ob und in welchem Umfang dies auch für den BFD gilt, kann bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden.
Taschengeld
Freiwillige erhalten von den Trägern ein angemessenes Taschengeld (siehe finanzielle Leistungen).
Unterkunft
In manchen Fällen wird eine Unterkunft gestellt (siehe finanzielle Leistungen). Sollte dies nicht der Fall sein, so können Geldersatzleistungen in Form von Kostenerstattungen gezahlt werden.
Urlaub
Während des Freiwilligendienstes besteht bei einer Vollzeittätigkeit ein Urlaubsanspruch von 24 Tagen. Wird die Dauer des Dienstes verkürzt, so verringert sich auch der Urlaubsanspruch. Manche Träger gewähren zusätzliche freie Tage. In allen Fällen gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen; für Jugendliche die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Verpflegung
siehe finanzielle Leistungen
Zeugnisse
Die Einsatzstelle bzw. der Träger stellt jedem Freiwilligen auf Wunsch ein individuelles Zeugnis über den geleisteten Dienst aus. Es dokumentiert das soziale Engagement, die Leistungsbereitschaft und die erworbenen Fähigkeiten und kann damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.



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